Gelockerte Corona-Bestimmungen für Schwinger, Kampfrichter und Medienvertreter Es muss kein Impf- oder Testzertifikat mehr vorgelegt werden. Unter Einhaltung des Mindestabstandes besteht im Freien keine Maskenpflicht mehr. Die Maskenpflicht gilt aber weiterhin in allen Innenräumen, besonders in den Umkleidekabinen.   Weiter keine Zuschauer zugelassen Auch nach dem neuen grossen Öffnungsschritt des Bundesrates

Der auf Samstag, 26. Juni in die regionale Sportanlage Wintersried in Ibach verschobene Stoos-Schwinget 2021 muss leider ohne Zuschauer durchgeführt werden. Die im letzten Jahr gekauften Eintrittsbillette bleiben für 2022 gültig.   Die Vorgaben des Bundes stellen für den Schwingsport weiterhin eine grosse Herausforderung dar. Noch sind

Der Stoos-Schwinget 2021 muss auf Samstag, 26. Juni, und in die regionale Sportanlage Wintersried in Ibach verschoben werden. Ausserordentliche Zeiten bedingen ausserordentliche Massnahmen. Im vergangenen Jahr musste der Stoos-Schwinget wie fast alle Schwingfeste wegen des Coronavirus abgesagt werden. Der Eidgenössische Schwingerverband (ESV) und die ganze Schwingerfamilie

Das Organisationskomitee hat sich aufgrund der weiterhin sehr angespannten Situation und der Ungewissheit bezüglich der weiteren Massnahmen des Bundes gegen die Verbreitung der Corona-Pandemie entschieden, den Stoos-Schwinget vom 14. Juni 2020 nicht durchzuführen. Das OK Stoos-Schwinget und der durchführende Schwingerverband am Mythen bedauern diesen Entscheid ausserordentlich.